Innovative Wohn-und Pflegekonzepte in der Altenhilfe

Grundlagen zum Betriebskonzept Hausgemeinschaft

Die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen und Einrichtungen haben nicht nur den Anspruch, angemessen pflegerisch versorgt und betreut zu werden, sondern sie möchten auch bei Pflegebedürftigkeit im Rahmen ihrer verbliebenen Möglichkeiten ein „normales“ Alltagsleben führen, das ihre Privatsphäre und ihre Bedürfnisse respektiert. Dies wird durch die vollstationäre Wohnform der „Hausgemeinschaft“ in besonderem Maße umgesetzt, da diese eine hohe Wohnlichkeit und Individualität mit einer intensiven Betreuung und qualitätvollen Pflege verbindet.

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Auch bei Anwendung heimrechtlicher, aber auch weiterer, den Lebensalltag im Heim prägender Vorschriften wird sichergestellt, dass die Eigenständigkeit des Bewohners und die Integrität seines Lebensraumes gewahrt werden.

Die Hausgemeinschaft, der auch als „Vierte Generation im Pflegeheimbau“ bezeichnete Pflegeheimtyp, zeichnet sich durch eine „familienähnliche“ Wohnlichkeit, Kleinteiligkeit der Wohngruppen und eine sehr hohe Betreuungsqualität aus. Erreicht wird dies durch kleine, für die Bewohnerinnen und Bewohner überschaubare Betreuungsgruppen und den Abbau möglichst aller zentralen Versorgungseinrichtungen, beispielsweise der Zentralküche.

In jeder Wohngruppe wird also eigenständig gekocht, die Hauswirtschaft organisiert und der Tag gemeinsam verbracht.

Verantwortlich für die Tagesgestaltung sind sogenannte Alltagsbegleiterinnen, auch Präsenzkräfte genannt. Gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und häufig auch mit deren Angehörigen managen sie den Haushalt  und unterstützen die Mitarbeiter der Fachpflege.

Durch  die Rückführung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in das direkte Lebensumfeld der Bewohner ist nicht nur mehr Personal für eine persönliche Ansprache verfügbar, sondern auch der Alltag wieder mit Aufgaben und Leben erfüllt. Hiervon profitieren Bewohner mit beeinträchtigter Alltagskompetenz (demenzielle Erkrankungen) in besonderem Maße, da sie auf eine sinnvolle Tagesstrukturierung und einen direkten Kontakt zu einer Betreuungsperson angewiesen sind.

Aus diesem Grund hat sich die Hausgemeinschaft zu Beginn ihrer Entwicklung insbesondere als geeignete Wohnform für diese Personengruppen empfohlen. Allerdings setzt sich das Hausgemeinschaftsprinzip zunehmend auch als Alternative zu herkömmlichen Pflegeheimkonzepten und in ambulant betreuten Wohnprojekten durch. Letztere werden als ambulant betreute Wohngemeinschaften oder Gruppenwohnungen bezeichnet und entstehen häufig in Kooperation von Wohnungsbaugesellschaften und Pflegeanbietern, überwiegend in städtischen Wohnquartieren.

Ob sich eine Hausgemeinschaft für die Betreuung von Menschen mit gestörter Alltagskompetenz in besonderem Maße eignet, hängt im Wesentlichen also von deren Größe und Zuschnitt ab. Idealerweise sollte eine Gruppengröße von 8 bis 12 Bewohnerplätzen nicht unter- bzw. überschritten werden.

In einer Hausgemeinschaft lassen sich die Bedürfnisse nach Vertrautheit, Geborgenheit, Orientierung, Sicherheit, Alltagsnormalität, Begleitung, Selbständigkeit, Selbstbestimmung, Gemeinschaft und Privatheit im hohen Maße auch in Form einer vollstationären Pflege realisieren.

Bei diesem anspruchsvollen Pflege- und Betreuungskonzept sollten auch bei der individuellen Wohnqualität für die Bewohner keine Abstriche gemacht und alle Pflegezimmer als Einzelzimmer ausgeführt werden. Dies unterscheidet die Hausgemeinschaft gravierend von Wohnformen in Mehrbettzimmern, den sogenannten Pfleg e-Oasen, bei denen immobile, hochgradig demenziell Erkrankte in Mehrbettzimmern ohne Privatsphäre gepflegt werden.

Ein eigenes Zimmer ist in einer Hausgemeinschaft nicht nur im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung von Bedeutung (Belegung), darüber hinaus erfordert die eingangs beschriebene, intensive soziale Nähe in Hausgemeinschaften auch gesicherte Rückzugsmöglichkeiten, gerade bei beginnender oder leichter Demenz. Auch Angehörige schätzen das eigene Zimmer für den Bewohner hoch ein, nicht zuletzt damit sie sich mit ihrem Angehörigen zu einem ungestörten, privaten Gespräch zurückziehen können.

Die dezentrale Raumorganisation ist eine wichtige Vorraussetzung, dass sich die Aktivitäten in den „Wohngruppen“ an einem „normalen“ („Alten“-)Haushalt orientieren können, wobei die notwendige Pflege immer individuell im Rahmen einer Bezugspersonenpflege geleistet wird.

Aus diesem Grund wird auf einen zentralen Speisesaal und eine Zentralküche zugunsten komplett ausgestatteter Wohnküchen in jeder Hausgemeinschaft verzichtet, denn die gesamte Hauswirtschaft und Speisenversorgung wird, bis auf wenige zentrale Leitungsaufgaben (Überwachung der Hygiene, QM), von den einzelnen Hausgemeinschaften verantwortlich und in Eigenregie wahrgenommen. Eine Anlieferung von Speisen Externer wird nur in Krisenzeiten erfolgen.

Die Andienung der einzelnen HG´s (Anlieferung von Speisen, Verbrauchsmaterial usw.) wird möglichst auf die externen Dienstleister/Zulieferer verlagert, um unnötige Wegezeiten für die Präsenzkräfte zu vermeiden.

Die Wohnküchen sind entsprechend dem Hausgemeinschaftskonzept baulich und technisch so ausgestattet, dass eine Selbstversorgung (Zubereitung der Mahlzeit en und allgemeine hauswirtschaftliche Versorgung) nach den einschlägigen Verordnungen, insbesondere der Lebensmittelhygiene-Verordnung, möglich ist.

Die Alltagsbegleitung, die sich aus den Mitarbeitern der Hauswirtschaft, sozialen Dienst und Pflegehilfskräften zusammensetzt, arbeitet grundsätzlich nicht in der Pflege/Betreuung mit, sondern erhält eine eigenständige Aufgabenbeschreibung mit einem eigenen Rahmendienstplan. Sie unterstützt allerdings die Pflege und Betreuung, wie auch diese die Alltagsbegleitung unterstützt.

Die Pflegedienstleitung versteht sich im übertragenen Sinn als Einsatzleitung (zentrales Büro) für die fachpflegerischen Aufgaben. Die Alltagsbegleiter oder die sog. Präsenzkräfte werden durch eine Leitung der Alltagsbegleitung/Hauswirtschaft koordiniert.

Durch die Umsetzung der Hausgemeinschaftskonzeption wird mehr Personal in der unmittelbaren Nähe des Bewohners verfügbar, erlebbar gemacht. Dies schlägt sich in der zur Verfügung stehenden Nettoarbeitszeit pro Bewohner und Tag im direkten Umfeld des Bewohners nieder.

Der „Mehrwert“ entsteht im Wesentlichen durch die Präsenzkräfte, die den einzelnen Hausgemeinschaften unmittelbar zugeordnet werden und denen im Regelfall 60 Minuten pro Tag und Bewohner zur Verfügung stehen ihre vielfältigen Aufgaben zu erledigen.

Dass in dieser Zeit auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten von den Präsenzkräften erbracht werden müssen, schmälert den Wert nicht, da deren Tätigkeiten im Wohnessbereich, -der sozialen Mitte einer Wohngruppe-, den Tag für die Bewohner quasi automatisch sinnvoll strukturieren. Darüber hinaus sorgen die Alltagsbegleiter auch für ein deutlich störungsfreieres Arbeiten der Pflegefachkräfte, in dem sie die Bewohner beschäftigen, Anrufe annehmen und sich auch um die Angehörigen kümmern.

Diese multifunktionale Aufgabenstellung setzt neben einer hauswirtschaftlichen Kernkompetenz eine persönliche Eignung voraus, die sorgfältig geprüft werden muss. Darüber hinaus müssen diese Mitarbeiter durch entsprechende Schulungen auf ihre Aufgaben zielgerichtet vorbereitet werden.

Beste Erfahrungen wurden mit älteren Mitarbeiterinnen gemacht, die nach der eigenen Kindererziehungsphase eine sinnvolle Beschäftigung im sozialen Bereich suchen. Die persönliche Eignung ist für diese Aufgabe wesentlich bedeutsamer als eine eher technische Fertigkeit.

Die sogenannten Kräfte nach § 87b SGB XI sind in Hausgemeinschaften eine ideale Ergänzung der Alltagsbegleitung und eine wirksame Unterstützung der Fachpflege und Betreuung.

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HAUSGEMEINSCHAFTEN - Die 4. Generation des Altenpflegeheimbaus

BMG Modellprojekte 8
Eine Dokumentation zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger
 
BMG Modellprojekte 9
Die 4. Generation des Altenpflegeheimbaus
 
Herausgeber: Das Bundesministerium für Gesundheit
Erarbeitet vom Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V.
An der Pauluskirche 3
50677 Köln
Telefon: 0221/9318 47-0
Fax: 0221/9318 47-6
Internet: http://www.kda.de/
 
Projektleitung: Hans-Peter Winter in Zusammenarbeit mit Rolf Gennrich Projektbearbeitung: Peter Haß

Alltagsbegleitung und Präsenz in Hausgemeinschaften

Alltagsbegleitung und Präsenz in Hausgemeinschaften

PLANUNGSHILFE

Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung (Hrsg.)

Kuratorium Deutsche Altershilfe
Köln, Dezember 2004

Kuratorium Deutsche Altershilfe · An der Pauluskirche 3 · 50677 Köln
Telefon: 02 21/93 18 47-0 · Fax: 02 21/93 18 47-6
E-Mail: architecture@kda.de · Internet: www.kda.de
Organisation: Simone Helck
Autoren: Rolf Gennrich, Karla Kämmer, Christine Klöber
Unter Mitarbeit von: Henry Kieschnick

Macht das „Setting“ den Unterschied?

Ziele der Untersuchung

"Der Fokus der Untersuchung richtet sich auf die Sicht der Betroffenen zu den für sie wichtigen Aspekten stationärer Pflege und Betreuung. Dazu zählen die Verbesserung bzw. die Erhaltung der Selbständigkeit, eine Steigerung bzw. Erhaltung des Wohlbefindens, die Interaktion zwischen Erkrankten und Pflegenden und die Umweltgestaltung in unterschiedlichen stationären Settings. Im Rahmen einer Voruntersuchung wird eine klassisch pflegeorientierte stationäre Altenpflegeeinrichtung mit einer am Konzept der alltagsnahen Normalität orientierten Einrichtung mit mehreren Wohngruppen verglichen. Daraus sollen die Zusammenhänge von personellen, konzeptionellen und räumlichen Bedingungen verschiedener Pflegesettings und der Erhaltung von Selbsthilfefähigkeiten und Wohlfühlen der Bewohner abgeleitet werden."

Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) im Fachbereich Sozialwesen der Universität Kassel vorgelegt von:
Angela Dühring Kassel/Witzenhausen im August 2006